Versicherungsschutz für Ferienhäuser
Eine Immobilie hat einen hohen Wert - und der muss durch entsprechende Versicherungen auch geschützt werden. Wenn man Eigentümer einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ist, reicht der Schutz Ihrer normalen Hausratversicherung nicht mehr aus. Für eine nicht dauerhaft bewohnte Unterkunft benötigt man daher eine separate Versicherung. Bei einem Wohnhaus, welches vermietet wird, sind vor allem zwei Policen von Bedeutung: Die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus sollte auch über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Vermieter nachgedacht werden. Denn häufiger als gedacht können Streitigkeiten vor Gericht nicht mehr abgewendet werden. Ohne Rechtsschutzversicherung kostet das nicht nur Nerven - sondern im Zweifel auch eine Menge Geld.
Gebäudeversicherung schützt Erwerbsgrundlage
Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch Elementarrisiken am Gebäude als solches entstehen. Grundsätzlich sind damit Wasserschäden durch Rohrbruch, Sturm, Feuer oder Hagelschäden versichert, der Verlust von Schlüsseln ist damit natürlich nicht versichert. Bei einem Ferienhaus, welches gewerblich genutzt wird, ist eine solche Versicherung von besonderer Bedeutung: Denn durch Unwetter verursachte Schäden können den Eigentümern schnell ihre Existenzgrundlage entziehen - vor allem, wenn sie nicht schnell bemerkt werden. Wird beispielsweise durch einen Sturm das Dach undicht und das Haus ist zeitweise unbewohnt, wird dieser Schaden kaum bemerkt werden. Durch Regen entstehen dann Folgeschäden, die die Kosten weiter in die Höhe treiben. Diese Problematik ist auch den Versicherern bekannt; deshalb fallen die Prämien für die Gebäudeversicherung deutlich höher aus, als das bei einem Privatkunden der Fall wäre. Darüber hinaus ist die Art der Nutzung maßgeblich: Wird das Ferienhaus überwiegend für gewerbliche Zwecke verwendet, was die gängige Praxis darstellt, dann ist eine Gebäudeversicherung für sämtliche Risiken nicht mehr ausreichend. Hier muss dann für jedes Risiko eine Einzelversicherung abgeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung unverzichtbar
Die Haftpflichtversicherung für das Vermieten ist ebenso unabdingbar: Egal ob durch Fehler des eigenen Personals oder Unzulänglichkeiten am Ferienhaus selbst - schnell können Kosten entstehen, die durch gerechtfertigte Forderungen eines Gastes entstehen. Eine Haftpflichtversicherung sichert in schweren Fällen ebenso wie die Gebäudeversicherung Ihre Existenz ab.
Rechtsschutzpolice: Bei gewerblicher Immobiliennutzung gesondert abschließen
Unbedingt geklärt werden sollte auch, ob eine eventuell bestehende Rechtsschutzversicherung die Immobilie miteinschließt. Mieter eines Ferienhauses können davon in der Regel ausgehen; auch selbst genutztes Wohneigentum wird von einem Rundum-Schutz zumeist abgedeckt. Demgegenüber muss für die Rechtsschutzversicherung für Vermieter eine gesonderte Police abgeschlossen werden. Dabei ist die Rechtsschutzversicherung für Vermieter unverzichtbar: Bei der Vielzahl der Gäste ist es nicht zu verhindern, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Dabei können sich Prozesse über Jahre hinziehen und entsprechend teuer werden - die Rechtsschutzversicherung für Vermieter kommt dafür auf.
22. Mai 2020 19:57