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Wie sicher sind Hotelsafes?

Auch im Urlaub gehören Laptop, Handy, Kamera und Co. zur Standardausrüstung vieler Reisender. Die Wertgegenstände werden im Hotel im Zimmersafe verstaut. Auf Ausflügen hat man dann aber immer ein mulmiges Gefühl: Ist der Hotelsafe wirklich sicher?

Hotelsafes können von Profis leicht geknackt werden

Wenn es einen Safe im Hotelzimmer gibt, sollte der Urlauber diesen auch nutzen, um seine Wertsachen zu verwahren. Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung ist aber, dass der Safe fest in einem Schrank oder der Wand verankert ist. Nur so ist garantiert, dass der Langfinger nicht einfach den gesamten Tresor mitnimmt. Zu viel Vertrauen sollte man den Sicherheitsschränken aber dennoch nicht schenken. Hotelsafes sind oft von geringer Qualität und können von Experten relativ leicht  geknackt werden, wie travelbook.de in diesem Video zeigt. Deshalb sollte man sich vor dem Urlaub genau überlegen, welche Wertsachen in das Reisegepäck kommen und welche besser zu Hausen bleiben.

Auf keinen Fall sollte der Reisende einen Tresor benutzen, der sich mit Hilfe einer Kreditkarte ver- und entsperren lässt. Viel zu einfach lassen sich bei diesen Modellen empfindliche Daten stehlen. Auch bei einem Schloss mit Schlüssel ist Vorsicht geboten, denn man weiß nie, wer einen zusätzlichen Schlüssel besitzt. Besser sind Modelle, die sich mit einer Zahlenkombination schließen und öffnen lassen, die der Gast individuell festlegen kann. Entsprechende Modelle bietet unter anderem dieser Online-Shop an.

Wer haftet im Falle eines Diebstahls?

Viele Hotels weisen auf den Check-In Zetteln darauf hin, dass sie nicht dafür haften, wenn etwas aus dem Hotelzimmer entwendet wird. Dies ist aber in der Regel nicht zulässig, der Hotelier haftet für jeden Wertgegenstand, der aus dem Hotelzimmer gestohlen wird. Das gilt auch dann, wenn der Gegenstand nicht in einem Safe verschlossen war. In Deutschland liegt der Höchstwert mit dem gehaftet wirdo

  • bei 3.500 Euro für Wertsachen wie Laptop, Kamera oder Handy

  • bei 800 Euro für Bargeld, Schmuck etc.

Unbeschränkt ist die Haftung hingegen, wenn der Hotelgast Wertgegenstände bei der Rezeption abgibt und diese gestohlen oder beschädigt werden. Gleiches gilt, wenn der Hotelier die Verwahrung an der Rezeption ablehnt. In beiden Fällen sollte sich der Gast aber auf jeden Fall eine Quittung ausstellen lassen, um im Nachhinein sein Recht geltend machen zu können. Ebenso ist es wichtig, dass der Diebstahl direkt während des Aufenthalts gemeldet wird, sonst verfällt das Recht auf Schadensersatz. Die Regelungen gelten üblicherweise in ganz Europa. Vor der Reise in ein Land außerhalb des Kontinents sollte sich der Urlauber auf jeden Fall mit den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes beschäftigen. Weitere Informationen zu rechtlichen Regelungen bietet dieser Ratgeber.

Sicherheitstipps für Reisende

Viele Diebstähle können bereits durch eine aufmerksame Vorbereitung verhindert oder die Auswirkungen in Grenzen gehalten werden. Wichtige Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis sollten vor jedem Urlaub kopiert und stets am Körper mitgeführt werden, um eine problemlose Weiterreise zu garantieren. Auch Handy und Geldbeutel sollten bei jedem Ausflug dabei sein. Auf sie sollte man dann besonders achten. Statt des üblichen Geldbeutels bieten sich für Urlaubsreisen auch Bauch- oder Brusttaschen an. Diese sind fest am Körper befestigt und bieten somit einen besseren Schutz vor Diebstahl.

Wer andere Wertsachen wie Kamera oder einen Laptop auf der Reise dabei hat und diese in seinem Rucksack verstaut, sollte die Tasche immer in seiner Nähe haben und sie nicht aus den Augen lassen. Für Campingurlauber oder Reisende mit dem Fahrrad gibt es außerdem mobile Safes. Diese werden mit Hilfe eines Stahlkabels an festen Gegenständen, zum Beispiel im Auto, angebracht und bieten einen soliden Einbruchsschutz. Von besonderen Verstecken wie hohlen Büchern oder leeren Konservendosen ist eher abzuraten. Professionelle Diebe kennen viele dieser Verstecke und werden ihre Beute mit großer Sicherheit finden. Gleiches gilt für Bargeld in Socken, Taschentüchern oder im Kulturbeutel.



28. März 2017 12:16